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Gütezeichen
Auszug aus den allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen für das Gütezeichen “Konstruktiver Stahlbau”.
Die Konstruktionsbüros müssen nachweislich neben fachbezogenem Wissen auch über schweißtechnische Kenntnisse verfügen. Der Fertigungsbetrieb muss eine gültige Bescheinigung über die in DIN 18800-7 vorgeschriebene Herstellerqualifikation für die von ihm hergestellten Produkte, oder gleichwertig, verfügen.
Der Bewertung durch die Gütegemeinschaft unterliegen: In der Konstruktion Schweißtechnische Angaben Toleranzvorgaben Vorgaben für die Beschichtung In der Fertigung Werkseigene Produktionskontrolle Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft In der Montage Abnahmeprotokoll durch den Kunden Kenntnis der grundlegenden Montageanforderungen
Der Gütezeichenbenutzer muss bei der Fertigung nach harmonisierten Europäischen Normen alle Anforderungen der jeweiligen Norm berücksichtigen, nicht nur den ZA-Anhang. Das Herstellen der Produkte wird neben der Eigenüberwachung (Werkseigenen Produktionskontrolle) auch durch eine regelmässige Fremdüberwachung durch eine neutrale Überwachungsstelle geprüft. Für weitere Informationen über die Güte- und Prüfbestimmungen fordern Sie bitte kostenfrei die Broschüre “Konstruktive Stahlbauten Gütesicherung RAL-GZ 606 “ bei der Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft an.
Informationen zu Ausschreibungen
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