Gütezeichen

 

Auszug aus den allgemeinen  Güte- und Prüfbestimmungen für das Gütezeichen “Konstruktiver Stahlbau”.

 

Die Konstruktionsbüros  müssen nachweislich neben fachbezogenem Wissen auch über schweißtechnische Kenntnisse verfügen.

Der Fertigungsbetrieb muss eine gültige Bescheinigung über die in DIN 18800-7 vorgeschriebene Herstellerqualifikation für die von ihm hergestellten Produkte, oder gleichwertig, verfügen.

 

Der Bewertung durch die Gütegemeinschaft unterliegen:

In der Konstruktion

    Schweißtechnische Angaben

    Toleranzvorgaben

    Vorgaben für die Beschichtung

In der Fertigung

    Werkseigene Produktionskontrolle

    Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft

In der Montage

    Abnahmeprotokoll durch den Kunden

    Kenntnis der grundlegenden Montageanforderungen

 

Der Gütezeichenbenutzer muss bei der Fertigung nach harmonisierten Europäischen Normen alle Anforderungen der jeweiligen Norm berücksichtigen, nicht nur den ZA-Anhang.

Das Herstellen der Produkte wird neben der Eigenüberwachung (Werkseigenen Produktionskontrolle) auch durch eine regelmässige Fremdüberwachung durch eine neutrale Überwachungsstelle geprüft.

Für weitere Informationen über die Güte- und Prüfbestimmungen fordern Sie bitte kostenfrei die Broschüre “Konstruktive Stahlbauten Gütesicherung RAL-GZ 606 “ bei der Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft an.

 

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